Ausfuhrkennzeichen
Für die Überführung ins Ausland benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen.
Die Formalitäten können wir für Sie erledigen.
Dafür benötigen wir von Ihnen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- TÜV-Bericht (gültige Hauptuntersuchung)
- Kennzeichen (wenn zugelassen)
- Personalausweis / Pass
- Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (Einzug für Kfz-Steuer)
- bei einem Wohnort im Ausland ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich (nicht älter als 30 Tage)
- Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden!
Für internationale Überführungen (30 Tage)
Kommen Sie einfach mit Ihren Unterlagen zu uns. Sie erhalten den Versicherungsschutz inkl. der Kennzeichen.