Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen wird seit dem 01. Mai 1998 zur Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben.

Gültig 5 Tage

 

 

 

Für nationale Überführungen, Vorführung beim TÜV, Probefahrten etc. (5 Tage).

Kommen Sie einfach zu uns, Sie erhalten den Versicherungsschutz inkl. der Kennzeichen.

Bei Bedarf auch nur den Versicherungsnachweis (Doppelkarte).

 

Vollmacht hier zum Download